Was ist Mediation eigentlich?

Mediation ist ein freiwilliges, lösungsorientiertes Vermittlungsverfahren, zur Beilegung von (drohenden) Konflikten, ohne streitige Auseinandersetzung vor Gericht. Das Verfahren wird durch eine unparteiische dritte geschulte Person, der Mediator/die Mediatorin geleitet. Ein gelöstes Problem bringt die Menschen wieder ins Gleichgewicht.

Das Wort ‚Mediation‘ wird sich manchmal verwirrt mit Meditation. Aber was ist dann Mediation?

  • Eine Mediation hat eine klare Struktur
  • Ziel ist eine einvernehmliche Vereinbarung
  • Merkmale:  Freiwilligkeit, Selbstverantwortung,  Neutralität der Mediatorin, Transparenz, Zukunftsorientierung, Verschwiegenheit und Vertraulichkeit, Fairness, Offenheit
  • Mediation hat gegenüber einem Gerichtsverfahren oder einem Schiedsverfahren zahlreiche Vorteile
  • Klärung von evtl. Rechtsfragen durch externe Experten

Die Mediation folgt einer sehr klaren, zielorientierten Struktur.

A – Auftragsklärung (Auftragsvereinbarung)

L – Liste der Themen

P – Positionen → Interessen und Bedürfnissen

E – Entwicklung der möglichen Lösungen

N – Nachhaltige Lösung gestalten (Abschlussvereinbarung)

Die Mediation hat einen klaren Ablauf. Im Mittelpunkt steht das gemeinsame Gespräch.

Die besonderen Anforderungen des jeweiligen Gebiets der Mediation und die Umstände des Einzelfalles werden berücksichtigt, so dass die Mediation rasch und zielführend zu einem positiven Ergebnis führen kann.

Den Abschluss der Mediation bildet eine beiderseits verpflichtende, verbindliche Vereinbarung zur endgültigen Beilegung des Konflikts.

  • Freiwilligkeit
    Sie nehmen freiwillig am Verfahren teil und entwickeln selbst zukunftsorientierte Lösungen. Sie sind frei, die Mediation jederzeit zu beenden. Eine Mediation ist nur dann zielführend, wenn alle Beteiligten interessiert sind, eine Lösung zu finden.

  • Eigenverantwortung und Fairness
    Sie sind eigenverantwortlich für den Inhalt und übernehmen selbst die Verantwortung für die Lösungsfindung. Eine mediatorisch erarbeitete Lösung wird deshalb exakt auf Ihr Problem, Ihre Bedürfnisse und Ihre Anforderungen angepasst sein. Niemand kann besser beurteilen, was für Sie annehmbar und akzeptabel ist, als Sie selbst! Mediation macht es für alle Beteiligten möglich, die Lösungsmöglichkeiten gemäß der eigenen Fairnesskriterien selbst zu gestalten.

  • Neutralität/ Allparteilichkeit der Mediatorin
    Ich bin als Mediatorin für den Prozess verantwortlich. Als neutrale Vermittlerin führe ich Sie zielgerichtet mit Leidenschaft und Beharrlichkeit durch das Verfahren. Um meine Neutralität zu gewährleisten, werde ich innerhalb der Mediation nicht beraten, vertreten oder entscheiden. Ich werde deshalb nur Informationen geben, von denen alle Parteien gleichermaßen für eine eigenverantwortliche Lösung profitieren. Ich achte auf faire Kommunikation und stärke Ihre Einigungskräfte.

  • Transparenz, Offenheit und Zukunftsorientierung
    Um eine faire Lösung für alle Beteiligten zu finden, müssen allen dazu bereit sein, sich gegenseitig alle Informationen offenzulegen, die für die Lösung des Konflikts notwendig sind. Gegenwarts- und Zukunftsorientierung haben Vorrang vor Vergangenheitsbewältigung. Ziel ist eine Einigung, die die volle Zustimmung beider Seiten findet.

  • Verschwiegenheit und Vertraulichkeit
    Ich bin immer zur Verschwiegenheit verpflichtet, sofern und soweit ich nicht von allen Beteiligten davon entbunden werde. Als Mediatorin habe ich in Gerichtsverfahren ein Aussageverweigerungsrecht, wenn ich von einer Partei als Zeugen zu Inhalten der Mediationsgespräche benannt werden sollte. 
    Grundsätzlich verpflichten sich alle Teilnehmer zu Beginn im Mediationsvertrag wechselseitig zur Vertraulichkeit über die einzelnen Inhalte und Aussagen im Mediationsverfahren. Sie können aber auch, wenn alle damit einverstanden sind, hiervon abweichen und im Mediationsvertrag vereinbaren, dass sie auf die Vertraulichkeit ganz verzichten oder diese auf bestimmte Einzelthemen oder auf bestimmte Personen beschränken.

Mediation hat gegenüber einem Gerichtsverfahren oder einem Schiedsverfahren zahlreiche Vorteile:

  • Win-Win-Lösungen
    Mediation ermöglicht, Konflikte fair, einvernehmlich und zukunftsorientiert zu lösen. Maßstab sind die Interessen der am Konflikt Beteiligten und das, was sachlich vernünftig ist. Dies ist für alle Beteiligten vorteilhaft und führt zu dauerhafter und nachhaltiger Lösung des Konflikts und Befriedung.
    Ein Gerichtsverfahren ist bis zur Urteilsverkündung (der letzten Instanz) ungewiss. Urteile werden häufig, zumindest von einer Partei, als ungerecht empfunden.

  • Selbstbestimmung
    Die Beteiligten des Konflikts bestimmen selbst über das Ergebnis nach unternehmerischen, wirtschaftlichen und persönlichen Gesichtspunkten. Es erfolgt keine Entscheidung über Ihren Kopf hinweg. Ausgenommen eventuell zwingende Rechtsvorschriften kann alles vereinbart werden.

  • Schutz von Beziehungen
    Mediation baut Konflikte ab, statt sie zu verschärfen. Dies betrifft persönliche und geschäftliche Beziehungen. Die Risiken und Belastungen eines Gerichtsverfahrens entfallen bei Inanspruchnahme eines Mediators.

  • Lösung aller zwischen Parteien bestehenden Konflikte
    Die Gerichtsverfahren konzentrieren sich auf die rechtlichen Aspekte eines Konflikts und beziehen sich oft nur auf die Vergangenheit. In einer Mediation suchen Parteien gemeinsam nach einer zukunftsorientierten Lösung für alle Aspekte des Konflikts.

  • Mehrere Fälle auf einmal
    In der Mediation können mehrere Fälle bearbeitet werden, an denen mehrere Parteien gleichzeitig beteiligt sind.

  • Schnelligkeit
    Mediation führt zu sehr raschen Lösungen von Konflikten bei geringem Aufwand. Wenige Sitzungen mit dem Mediator, manchmal nur eine, genügen nach aller Erfahrung, um den Konflikt zu lösen. Ein Gerichtsverfahren kann sich über einen langen Zeitraum erstrecken. Auch die Risiken von persönlichen und emotionalen Belastungen eines Gerichtsverfahrens entfallen bei Inanspruchnahme eines Mediators.

  • Kosteneinsparung
    Mediation ist, außer bei sehr geringen Streitwerten, eine weitaus kostengünstigere Methode des Konfliktmanagements als ein Gerichtsverfahren, ein Schiedsverfahren oder auch eine außergerichtliche Konfliktlösung mit Hilfe anwaltlicher Vertreter.

Die MediatiorIn ist neutral. Um die Neutralität zu gewährleisten darf eine MediatorIn Parteien nicht (juristisch) beraten (siehe auch §16 (1) Zivilrechts-Mediations-Gesetz) .

  • Recht ist auch in der Mediation von Bedeutung
    Recht spielt nicht in alle Konflikte eine (große) Rolle. In der Mediation ist das Recht, anders als im Prozess, nur einer der mitbestimmenden Maßstäbe für die Lösung der Konflikte. Vielmehr richtet sich diese danach, was die am Konflikt Beteiligten selbst für fair, interessengerecht und vernünftig halten.

  • Rechtliche Beratung und Prüfung im allgemeinen  
    Es gibt eine Vielzahl an Streitfällen deren Gegenstand rechtlich nicht relevant ist oder gerichtlich nicht geltend gemacht werden können. Zum Beispiel für die innerbetriebliche Mediation ist das Recht meist nachrangig. Hier stehen Fragen des Umgangs miteinander, der Zusammenarbeit und der Organisation im Vordergrund. Wenn es rechtliche Klärung braucht, können die Parteien sich extern juristisch erkundigen. Von den meisten gesetzlichen Regelungen des Zivilrechts können die Parteien in der Vereinbarung selbst abweichen. Vertragsfreiheit steht im Vordergrund. Zwingendes Recht (da wo man rechtlich nicht abweichen darf) stellt hingegen die Ausnahme dar.
  • Rechtliche Prüfung bei Scheidung und Trennung 
    In der Trennungs- und Scheidungsmediation findet in der Regel stets eine rechtliche Prüfung statt, insbesondere beim Kindesunterhalt, beim Ehegattenunterhalt und beim Zugewinn- und Vermögensausgleich. Die rechtliche Prüfung kann durch Beratungsanwälte beider Seiten oder auch durch einen gemeinsam beauftragten externen Gutachter erfolgen. Die Beteiligten können da wo es rechtlich erlaubt ist (kein zwingendes Recht), auch von der rechtlichen Überprüfung abweichen, wenn es ihnen fairer und gerechter erscheint.